Zwei-Parteien-Einwilligung
Eine Aufzeichnungsregel, nach der jede Partei eines Anrufs der Aufzeichnung zustimmen muss.
Die Zwei-Parteien-Einwilligung, manchmal Einwilligung aller Parteien genannt, ist in manchen Rechtsordnungen eine gesetzliche Anforderung, nach der alle an einem Anruf Beteiligten zustimmen müssen, bevor er aufgezeichnet werden darf. Andernorts gilt die Ein-Partei-Einwilligung, bei der nur ein Teilnehmer zustimmen muss. Welche gilt, hängt davon ab, wo sich die Parteien befinden.
Da die Regeln variieren, weisen viele Teams bei jedem Anruf auf die Aufzeichnung hin und erkennen, dass der Hinweis gegeben wurde. Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; klären Sie Ihre Pflichten mit einem Anwalt.